Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.06.2015 - 10 CS 15.1210   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12503
VGH Bayern, 06.06.2015 - 10 CS 15.1210 (https://dejure.org/2015,12503)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.06.2015 - 10 CS 15.1210 (https://dejure.org/2015,12503)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juni 2015 - 10 CS 15.1210 (https://dejure.org/2015,12503)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,12503) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Streckenänderungen für G7-Sternmarsch insgesamt rechtmäßig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Beschränkungen des Sternmarsches anlässlich des G7-Gipfels in Elmau

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 80 Abs. 5 Satz 1 und 4 VwGO, Art. 15 Abs. 1 BayVersG, Art. 8 Abs. 1 GG
    Versammlungsrecht: Kein Sternmarsch und keine Delegation von 50 Teilnehmern in den Sicherheitsbereich und auf den Zufahrtswegen beim G7-Gipfel in Elmau | Versammlungsrechtliche Beschränkungen (Streckenänderungen) des Sternmarsches anlässlich des G7-Gipfels in Elmau

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 80 Abs. 5 Satz 1 und 4 VwGO, Art. 15 Abs. 1 BayVersG, Art. 8 Abs. 1 GG
    Versammlungsrecht: Kein Sternmarsch und keine Delegation von 50 Teilnehmern in den Sicherheitsbereich und auf den Zufahrtswegen beim G7-Gipfel in Elmau | Versammlungsrechtliche Beschränkungen (Streckenänderungen) des Sternmarsches anlässlich des G7-Gipfels in Elmau

  • rewis.io

    Zur Zulässigkeit versammlungsrechtlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel in Elmau

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 8 Abs. 1; VersammlG BY Art. 15 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Beschränkungen des Sternmarsches anlässlich des G7-Gipfels in Elmau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 80 Abs. 5 Satz 1 und 4 VwGO, Art. 15 Abs. 1 BayVersG, Art. 8 Abs. 1 GG
    Versammlungsrecht: Kein Sternmarsch und keine Delegation von 50 Teilnehmern in den Sicherheitsbereich und auf den Zufahrtswegen beim G7-Gipfel in Elmau | Versammlungsrechtliche Beschränkungen (Streckenänderungen) des Sternmarsches anlässlich des G7-Gipfels in Elmau

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07

    Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2015 - 10 CS 15.1210
    Sie ist auf konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte zu stützen, die bei verständiger Würdigung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts ergeben (BVerfG, B. v. 6.6.2007 - 1 BvR 1423/07 - juris Rn. 17).

    Neben dem Leben und der Gesundheit der in Elmau anwesenden Personen, sowie dem Schutz der Staatsgäste und der Durchführung der von der Bundesregierung einberufenen internationalen Konferenz als einer rechtmäßigen Veranstaltung des Staates, die jeweils selbständig vom Schutzgut der öffentlichen Sicherheit im Sinne von Art. 15 Abs. 1 BayVersG umfasst sind (vgl. BVerfG, B.v. 6.6.2007 - 1 BvR 1423/07 - juris Rn. 26 und 28), hat das Verwaltungsgericht bei einer Unpassierbarkeit der Rettungswege darüber hinaus das Leben und die Gesundheit der Versammlungsteilnehmer selbst als unmittelbar gefährdet angesehen, weil auf der Mautstraße, die gegebenenfalls mit hoher Geschwindigkeit und von überbreiten Fahrzeugen befahren werde, ein hohes Verletzungsrisiko bestehe.

  • BVerfG, 16.11.2002 - 1 BvQ 47/02

    Ablehnung des Erlasses einer eA, das Verbot einer Versammlung auf dem

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2015 - 10 CS 15.1210
    Zwar durfte das Verwaltungsgericht auf der Grundlage gerade auch der Einlassungen der Antragstellerin im Eilverfahren davon ausgehen, dass eine Beschränkung der Versammlung bezüglich der angezeigten Route 4 nach Maßgabe des im Eilverfahren gestellten Antrags Nr. 11.e auf eine zeitlich begrenzte stationäre Protestkundgebung vor Ort den Charakter der Versammlung nicht so verändert, dass dies auf die Durchführung einer ganz anderen, von der Antragstellerin bislang nicht beantragten Versammlung hinauslaufen würde, weil dadurch der vom Zeitpunkt, dem Motto, dem Erscheinungsbild und dem Veranstaltungsort geprägte Charakter der Versammlung wesentlich verändert würde (vgl. dazu BVerfG, B.v. 16.11.2002 - 1 BvQ 47/02 - juris Rn. 4; B.v. 24.3.2001 - 1 BvQ 13/01 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 10.05.2006 - 1 BvQ 14/06

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Verhängung von Auflagen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2015 - 10 CS 15.1210
    Auch ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, dass in bestimmten außergewöhnlichen Situationen eine zeitliche und örtliche Begrenzung einer als Aufzug geplanten und angemeldeten Versammlung auf eine stationäre Versammlung versammlungsrechtlich zulässig und damit hinnehmbar ist (BVerfG, B.v. 10.5.2006 - 1 BvQ 14/06 - juris Rn. 15).
  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2015 - 10 CS 15.1210
    Zwar durfte das Verwaltungsgericht auf der Grundlage gerade auch der Einlassungen der Antragstellerin im Eilverfahren davon ausgehen, dass eine Beschränkung der Versammlung bezüglich der angezeigten Route 4 nach Maßgabe des im Eilverfahren gestellten Antrags Nr. 11.e auf eine zeitlich begrenzte stationäre Protestkundgebung vor Ort den Charakter der Versammlung nicht so verändert, dass dies auf die Durchführung einer ganz anderen, von der Antragstellerin bislang nicht beantragten Versammlung hinauslaufen würde, weil dadurch der vom Zeitpunkt, dem Motto, dem Erscheinungsbild und dem Veranstaltungsort geprägte Charakter der Versammlung wesentlich verändert würde (vgl. dazu BVerfG, B.v. 16.11.2002 - 1 BvQ 47/02 - juris Rn. 4; B.v. 24.3.2001 - 1 BvQ 13/01 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2015 - 10 CS 15.1210
    Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (BVerfG, B. v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17).
  • VG Würzburg, 12.01.2024 - W 5 S 24.109

    Bauernproteste - Autobahnblockade auf beiden Fahrbahnen

    Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfG, B. v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 12.5.2023 - 10 CS 23.847 - juris Rn. 13; B.v. 24.3.2023 - 10 CS 23.575 - juris Rn. 19; B.v. 6.6.2015 - 10 CS 15.1210 - juris Rn. 22; U.v. 10.7.2018 - 10 B 17.1996 - juris Rn. 26; BVerwG, B.v. 24.8.2020 - 6 B 18.20 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 24.03.2023 - 10 CS 23.575

    Versammlungsverbot der Landeshauptstadt München für Demonstration am 26. März

    Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfG, B. v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 6.6.2015 - 10 CS 15.1210 - juris Rn. 22; U.v. 10.7.2018 - 10 B 17.1996 - juris Rn. 26; BVerwG, B.v. 24.8.2020 - 6 B 18.20 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 17.10.2016 - 10 CS 16.1468

    Beschwerde von Pegida wegen Versammlungsbeschränkungen weitgehend erfolglos

    Es ist vom Antragsteller weder dargetan noch sonst ersichtlich, dass etwa aufgrund eines so bedeutsamen unmittelbaren örtlichen und thematischen Bezugs zum Kundgebungsort Odeonsplatz (Platz vor der Feldherrnhalle) der Charakter dieser Montagsspaziergänge durch eine (örtliche) Verlegung so wesentlich verändert würde, dass dies auf die Durchführung einer ganz anderen, vom Antragsteller nicht beantragten Versammlung und damit faktisch ein Verbot seiner angezeigten Veranstaltungen hinauslaufen würde (vgl. BayVGH, B.v. 6.6.2015 - 10 CS 15.1210 - juris Rn. 39 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht